Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der stalando GmbH
§ 1 Allgemeines I Geltungsbereich
1.1 Anbieter und Vertragspartner
stalando GmbH
Bubensulz 9
72358 Dormettingen
Deutschland
Telefonnummer: 07427-508 29 90
Faxnummer: 07427-508 29 99
E-Mail-Adresse: info@stalando.de
Geschäftsführer: René Vierath
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 775394
USt-lDNr: DE286456416
Verantwortlich für den Inhalt (zugleich Verantwortlicher im Sinne von § 55 RStV):
René Vierath
Bubensulz 9
72358 Dormettingen
1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend "AGB") liegen allen Rechtsgeschäften mit Vertragspartnern (im Folgenden: "Kunden") zugrunde, die von der stalando GmbH, Bubensulz 9, 72358 Dormettingen, Deutschland, (nachfolgend "stalando", "wir" bzw. "uns") eingegangen werden, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Sie gelten nur für den Online-Shop stalando, nicht jedoch für andere Geschäftszweige der stalando GmbH.
1.3 Für die Geschäftsbeziehung zwischen stalando und seinen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Kunden haben gegenüber stalando keine Gültigkeit und ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Vertragsinhalt, wenn stalando sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden, selbst wenn dabei nicht nochmals ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
1.4 Ein Verkauf erfolgt ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB, da kein Verkauf an Verbraucher erfolgt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns jederzeit vor Auftragsannahme berichtigt werden. Auf Anfrage erstellt stalando ein Angebot, in dem die einzelnen Waren bzw. Leistungen, der Preis und der voraussichtliche Termin der Lieferung festgehalten sind. Nimmt der Kunde dieses Angebot durch schriftliche Erklärung an, kommt der Vertrag zu den darin vereinbarten individuellen und den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen zustande. Gleiches gilt umgekehrt, wenn der Kunde stalando ein Angebot macht und dies angenommen wird. Modifikationen gelten so lange als neues Angebot, bis eine der Parteien das Angebot ohne Änderungswünsche annimmt. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann der Vertrag nur durch schriftliche Erklärungen - auch per Email - geschlossen werden. Telefonische Erklärungen müssen übereinstimmend von den Vertragsparteien schriftlich fixiert werden, um Wirkung zu entfalten.
2.2 Der Bestand unserer Angebote im Online-Shop ist mit dem Bestellsystem verbunden. Der jeweilig vorhandene Bestand des Artikels wird angezeigt ebenso wie eine voraussichtliche Lieferzeit. Diese Angaben dienen jedoch lediglich der groben Orientierung und sind nicht verbindlich.
2.3 Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen einer Frist von drei Wochen anzunehmen. Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Annahme seitens stalando dar. Ein Rechtsgeschäft kommt daher erst durch eine gesonderte schriftliche Erklärung über die Annahme oder aber durch Lieferung der Ware gemäß dieser AGB zustande.
Zu einer Änderung der Bestellung ist der Kunde im Online-Shop nur bis zum Abschluss des Bestellvorganges berechtigt. Spätere Änderungswünsche müssen schriftlich an stalando übermittelt werden. Stalando wird diese nach Möglichkeit berücksichtigen; einen Rechtsanspruch hierauf hat der Kunde jedoch nicht. Spätere Änderungswünsche der Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn stalando dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Ggf. entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
stalando ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - insbesondere nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen oder gegen vorherige rechtswirksame Bestellung von angemessenen Sicherheiten zu erklären.
2.4 Ist der Hersteller/Zulieferer von stalando nicht in der Lage, die Bestellung zu produzieren und/oder zu liefern, ist stalando berechtigt, gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurück zu treten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend rückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2.5 Der Vertragstext wird bei der Online-Bestellung von stalando gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Vertragssprache ist deutsch.
2.6 Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Bestellung online oder im Einzelfall direkt schriftlich vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung fixierten vertraglichen Konditionen.
2.7 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebung. Die für Sonderanfertigungen geltenden Aufpreise sind vom Kunden vor seiner Bestellung oder im Rahmen von Änderungswünschen nach Ziffer 2.3 anzufragen. Maßgeblich sind wiederum die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung fixierten vertraglichen Konditionen.
2.8 Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigenderweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
3. Stornierung - Warenrücknahme - kein Widerrufsrecht
3.1 Der Kunde hat als Unternehmer kein Widerrufsrecht. Ihm wird auch kein besonderes Rücktrittsrecht eingeräumt. Die ausnahmsweise erfolgende Aufhebung geschlossener Rechtsgeschäfte bedarf der schriftlichen, vertraglichen Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsaufhebung besteht nicht.
3.2 Bei Sonderanfertigungen ist eine Vertragsaufhebung ausgeschlossen. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.
4. Preise, Lieferung, Montage- und Servicekosten
4.1 Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart verstehen sich die Preise in Euro.
4.2 Die Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Kostenfaktoren eintreten, z.B. durch Preiserhöhung für Rohstoffe, Lohnerhöhungen oder Währungsschwankungen behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor.
4.3 Sofern der Artikel von der Größe für den Versand per Palette geeignet ist, wird dieser Versandweg verwendet. Andernfalls wird eine Spedition durch stalando beauftragt, die das Produkt sicher zum Kunden transportiert. Die Höhe der Transportkosten wird während der Bestellung und vor Vertragsschluss ausgewiesen. stalando bietet die Möglichkeit zur Berechnung der günstigsten Versandkosten durch eine individuelle Lieferkostenkalkulation. Der Versand innerhalb des bundesdeutschen Festlands erfolgt bis zur Bordsteinkante des Kunden (Inselversand nur auf Anfrage möglich). Die Möglichkeit der Anfahrt per 38 to-Lkw muss vor Ort gegeben sein.
4.4 Montage- und sonstige Serviceleistungen sind Zusatzleistungen und sind auch bei Lieferung auf Anfrage des Kunden nicht im Lieferumfang enthalten. Diese werden von uns bei und nach Anlieferung nur auf vorherige gesonderte Bestellung hin ausgeführt und bedürfen der rechtzeitigen Vereinbarung.
5. Erfüllungsort - Versendungskauf - Gefahrübergang – Eingangskontrolle
5.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Lagerort der Ware bei stalando. Ist kein Lieferort benannt, ist der Firmensitz (siehe 1.1) von stalando der Erfüllungsort. Unser Firmensitz ist ebenfalls Erfüllungsort für die Zahlung.
5.2 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht im Falle der Abholung ab Lager mit deren Übergabe an den Kunden auf diesen über.
5.3 Der Versand erfolgt auf Wunsch des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware vom Erfüllungsort aus nach der angegebenen Lieferadresse oder dem Ort der geschäftlichen Niederlassungen des Kunden versandt (§ 447 BGB). Die Gefahr geht dann auf den Kunden über, sobald die verkaufte Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert bzw. übergeben wird. Dies gilt für alle in Betracht kommenden Versendungsakte, auch bei Franko-, Frei-Haus-Lieferung oder bei Versendung durch eigene Beförderungsmittel. Im letzten Fall ist die Haftung gemäß § 278 BGB ausgeschlossen.
5.4 Für Bestellungen außerhalb der BRD gilt: Geliefert wird EXW (Incoterms® 2010), zuzüglich Verpackungskosten. Der Lieferort/Erfüllungsort ist der jeweilige Lagerstandort von stalando und wird vor Vertragsschluss benannt, ist kein Lieferort benannt, ist der Firmensitz (siehe 1.1) von stalando der Erfüllungsort. Ggf. für den Versand notwendige Dokumente werden sind vom Kunden anzufordern. Der Kunde ist mit einer elektronischen Übersendung - soweit praktisch möglich - einverstanden.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bei Anlieferung sofort nach Transportschäden zu untersuchen und diese durch den Transportführer unverzüglich bestätigen zu lassen und uns innerhalb von drei Werktagen schriftlich anzuzeigen (siehe hierzu auch die Regelungen unter 9.). Beanstandungen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Absatz 9.6 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn bei Anlieferung Stückzahl- und/oder Gewichtsmängel erkennbar sind. Den Kunden trifft als Unternehmer die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt er die Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt. Vgl. Hierzu auch die Regelungen unter 9.6 ff.
5.6 Die Annahmeverweigerung wegen Transportschäden ist unzulässig. Etwa anstehende Lager- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Lieferung - Lieferzeit
6.1 Eine Lieferung erfolgt auf Anforderung des Kunden. Der Lieferwunsch ist innerhalb des Bestellvorganges anzugeben. Vereinbarungen über verbindliche Lieferzeiten bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt darüber hinaus die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind während der Vertragsabwicklung informatorisch übermittelte Liefertermine oder -fristen lediglich unverbindliche Angaben und stellen keine Garantie dar. Die Lieferzeit wird grundsätzlich in Kalenderwochen festgelegt.
6.3 Werden ausdrücklich garantierte Lieferzeiten nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass diese erfolglos verstreicht, vom Vertrag zurückzutreten. Als angemessene Nachfrist gilt eine Frist von zehn Wochen.
6.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
6.5 Die Lieferzeit unterliegt solchen Vorbehalten, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer sowie aus höherer Gewalt ergeben können. Darunter fallen insbesondere unvorhersehbare Ereignisse wie zum Beispiel behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Krieg, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen. In allen vorgenannten und ähnlichen Fällen (Hindernisse und höhere Gewalt) sind wir berechtigt, die Lieferung und/oder sonstige Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde wird hiervon umgehend unterrichtet. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten ohne Schadensersatz geltend machen zu können.
6.6 Werden Lieferungen vom Kunden nicht fristgemäß abgenommen, so sind wir abweichend von Ziffer 7.1 berechtigt, dem Kunden die gelieferte Ware einschließlich entstehender Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) mit sofortiger Fälligkeit zu berechnen.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlungsmodalitäten werden separat vereinbart. Zahlungen per Wechsel und Scheck sind ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, PayPal oder Rechnung nach folgender Maßgabe:
- Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
- PayPal: Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen dort registriert sein bzw. sich erst registrieren. Nach Legitimation mit den Zugangsdaten können Sie die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
- Rechnung: nach gesonderter Vereinbarung.
7.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Kauf auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, Verstreicht die Zahlungsfrist ungenutzt, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. lm Falle des Verzuges des Kunden werden alle noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort fällig ohne dass es auch hier einer gesonderten Mahnung bedarf; stalando wird von der Verpflichtung zur.
7.3 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
7.4 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditunwürdigkeit des Kunden erkennen lassen, sind wir vorbehaltlich aller sonstigen Rechte berechtigt, nach unserer Wahl von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, den Gegenwert der Lieferung durch Nachnahme zu erheben oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung für weitere Lieferungen zu verlangen.
7.5 Wir können überdies vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, auf Grund eines Antrages eines Dritten ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofern insolvenzrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
8. Eigentumsvorbehalt- Sicherungsabtretung – Pfändung
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Wir geben diese Sicherheiten auf schriftliches Verlangen und nach unserer Auswahl frei, wenn und soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um 10% übersteigt.
8.2 Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, werden wir Miteigentümer der neuen Gegenstände oder des vermischten Bestandes und zwar im Verhältnis des Wertes zu dem Wert der fertigen Waren. Ferner wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Beschädigung, Verlust, Untergang, Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Bestand der an uns abgetretenen Forderungen mit allen zum Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen, sämtliche zum Einzug notwendigen Unterlagen zu übergeben und sich auf unser Verlangen jeder Einziehung der uns abgetretenen Forderungen zu enthalten.
8.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8.7 Wird die Ware vom Kunden an einen Ort außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte verbracht und ist der Kaufpreis nicht bezahlt, ist der Anschlusskunde vom Kunden insbesondere zu verpflichten, sicherzustellen, dass wir Eigentümer der ausgelieferten Ware bis zu deren Bezahlung bleiben oder ein entsprechendes Sicherungsrecht für uns begründet wird. Der Kunde ist verpflichtet, uns hierüber zu informieren.
8.8 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfalle werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
8.9 Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käuferbezahlten Ware bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er uns die gelieferte Ware bezahlt hat, steht uns nach §§ 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.
9. Beanstandungen/Gewährleistung
9.1 Die Artikel im Sortiment von stalando sind ausschließlich Neuware. Garantien werden von stalando jedoch nur im Rahmen individualvertraglicher, schriftlicher Abreden übernommen.
9.2 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. stalando ist gegenüber den Kunden nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Die Verjährung beginnt nicht automatisch erneut, wenn eine Ersatzlieferung erfolgt, es sei denn stalando bestätigt dies ausdrücklich. Sollte Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 Abs. 2 BGB gefordert werden, beschränkt sich dieser auf max. 2 % des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 12-monatige Gewährleistung im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 Abs. 4 S. 1 BGB abbedungen.
9.3 stalando weist darauf hin, dass die Produktbilder im Einzelfall von dem tatsächlichen Zustand geringfügig abweichen können. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet, etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Die Darstellung wird hierbei beispielsweise von den Einstellungen des wiedergebenden Monitors beeinflusst. Abweichungen stellen daher keinen Grund zur Beanstandung dar. Insbesondere für die genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verschiedenen Möbelstücke mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden. Gleiches gilt für die Oberflächenveredelung bei Metallprodukten. Des Weiteren kann keine Gewährleistung bei Farbabweichungen von lackierten Teilen und Abweichungen bei Bezugsstoffen übernommen werden (Chargenbedingte technische Toleranzen.) Technische Werte und Produkteigenschaften in unseren Publikationen sind abhängig vom Einsatzfeld des Produktes beim Kunden, für stalando unverbindlich und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Handelsübliche Abweichungen im Ausfall, Gewicht und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen der Lieferung, Abbildungen, Maße und Gewichte in unseren Publikationen, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind nur annähernd. Abweichungen von Maß, Gewicht, Stückzahl und Güte sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen oder nach den entsprechenden Normen zulässig. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.
9.4 Der Gewährleistung unterfallen nicht Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung (wie z.B. nasse Neubauräume, Einlagerung in feuchten Räumen, starke Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedienung, mutwillige Beschädigung, usw.) Lichteinwirkung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder sonstige besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffanspruch nach § 478 BGB unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften bei verdeckten Mängeln, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von stalando, oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben ebenfalls unberührt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
9.6 Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit zugänglich zu machen. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Ebenso sind verdeckte Mängel während des in Ziffer 9.4 genannten Gewährleistungszeitraums unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
9.7 Soweit Mängel bereits bei Anlieferung erkennbar sind, hat der Kunde diese Mängel bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu beanstanden und sich die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Beanstandungen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Ziffer 9.7 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn bei Anlieferung Stückzahl- und/oder Gewichtsmängel erkennbar sind.
9.8 Ersatzlieferungen erfolgen nur Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung. lst dies dem Kunden nicht möglich, so ist er anstelle der Herausgabe zum Wertersatz verpflichtet. Ferner ist der Kunde zur Herausgabe von Nutzungen verpflichtet.
9.9 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
9.10 Im Falle einer berechtigten Rückabwicklung des Vertrages bzw. einer einvernehmlichen Stornierung wird die Ware von stalando abgeholt. Rücksendungen dürfen nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.
9.11 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 10, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer garantierten Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit handelt. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ~ begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern 10.1 und 10.2 vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, erfasst also sowohl vertragliche Ansprüche (z.B. wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis) als auch außervertragliche Ansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung).
10.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß den vorstehenden Ziffern gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Übernahme einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie.
10.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
10.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Eine diesbezügliche Haftung wird daher ausgeschlossen.
stalando haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. stalando haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit stalando diese nicht verschuldet hat und bspw. seine Computer, Software und Dateien regelmäßig durch ein entsprechendes Anti-Viren-Programm überprüfen lässt und der Schutz durch eine Firewall besteht. stalando haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter, die sich unrechtmäßigen Zugang auf Daten des Kunden verschafft haben. Schließlich haftet stalando auch nicht für die Sicherheit der Daten bei der Übermittlung per E-Mail. Bei vertraulichen Daten legt stalando dem Kunden nahe, andere Kommunikationswege (persönliches Gespräch, Zustellung, ggf. Post) zu nutzen.
11. Muster - Zeichnungen – Sonderanfertigungen
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen sonstigen Unterlagen und Mustern - gleich, ob in Papierform oder in elektronischer Form behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen an Dritte nicht ohne unser Einverständnis weitergegeben werden.
12. Aufrechnung I Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch stalando anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Datenschutz
Alle relevanten Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die auch online auf unserer Internetseite www.staIando.de jederzeit abrufbar ist.
14. Allgemeines
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
14.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG).
14.3 Unser Sitz ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Rechtsgeschäften ergeben, denen diese AGB zugrunde liegen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind daneben berechtigt, nach unserer Wahl auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.
Stand: Januar 2023